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Wolfram Becher
Juliane Deecke
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Wir sind um eine Transparenz der Kosten bemüht. Fragen Sie nach!

Unsere Leistungen rechnen die Rechtsanwälte im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

In Ausnahmefällen vereinbaren wir mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Gleichzeitig können wir mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht erlaubt ist.

Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab.

Sofern persönliche Voraussetzungen vorliegen, beantragen wir für Sie gegen Erstattung der einmaligen Pauschale von 10 Euro eine Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.

 

Die Notare rechnen nach dem  Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ab. Die Kosten richten sich ähnlich dem Anwaltsbereich nach dem Wert einer Sache (sogen. Gegenstandswert).

Die Kosten des Notars sind in keinem Fall verhandelbar und gesetzlich festgeschrieben. Alle Notare müssen die gleichen Kosten erheben.

Auch im Bereich der notariellen Tätigkeit ist eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten möglich.

 

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